Führerschein Recht für Ausländer

Menschen mit Wohnsitz im Ausland: Führerscheinpflicht oder Führerscheinfreiheit?

 

Ob Ausländerinnen und Ausländer, also Menschen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, einen Bootsführerschein brauchen, hängt vom jeweiligen Herkunftsland ab. Und hier vor allem davon, welche Regeln dort für das Führen eines Sportbootes gelten. Grundsätzlich gilt: Wer in seinem Heimatland zum Bootfahren einen Führerschein benötigt, braucht den auch in Deutschland.

 

Aber: immer wenn Juristen das Wort „grundsätzlich“ benutzen, ist damit gemeint: „Meistens, aber nicht immer“.

Es gibt folgende Ausnahmen:

  1. Wenn das Führen eines Sportbootes in Deutschland für Inländer führerscheinfrei ist, gilt das auch für Ausländer. Zum Beispiel wenn das Boot weniger als 15 PS hat oder im Rahmen der Charterscheinregelung vermietet wird.
  2. Keinen Bootsführerschein benötigen Menschen, in deren Heimatländern das Führen eines Sportbootes führerscheinfrei ist, weil es entweder gar keinen Bootsführerschein gibt oder, der Bootsführerschein erst ab einer bestimmten Länge, Leistung oder Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.
  3. Achtung: Es gibt Länder in denen zwar kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, die jedoch eine bestimmte UN-Resolution angenommen haben. Bürger dieser Länder benötigen auch bei Törns in Deutschland einen Nachweis, dass sie bestimmte Kompetenzen haben.

Diese Länder haben dir Resolution Nummer 40 ECE angenommen (Stand: 8. Oktober 2025):

Belgien, Bulgarien, Deutschland Finnland Großbritannien Irland Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Rumänien Schweiz, Serbien, Slowakien, Südafrika, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland

 

Da sich diese Liste verändern kann, veröffentlicht das Bundesverkehrsministerium die jeweils gültige Liste auf der Webseite des elektronischen Wasserstraßen Informationssystems. Bitte beachten Sie bei der Liste ob dort in der Rubrik „Annahme“ „Ja“ oder „nein“ steht. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Internationale-Befaehigungsnachweise/Internationale-Befaehigungsnachweise-page.html

Hier finden Sie auch bei dem jeweiligen Herkunftsland Links zu den Stellen (Sportverbänden, Yachtvereinigungen oder ähnlichem), die diese Zertifikate ausstellen.

 

Noch etwas: Ausländer im Sinne des Führerscheinrechts sind Menschen, die ihren festen Wohnsitz im Ausland haben und die sich seit höchstens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten. Ist das Jahr um heißt es: Auf zur Fahrschule.

 

Übrigens: Ein Bootsführerschein ist gar nicht so schwer zu machen, oft ist die Sache an einem Wochenende inklusive Prüfung erledigt.

 

Nachlesen: §5 SportbootführerscheinVO

https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/SpFV/05/05-node.html